Gewinnspiel

Gewinnspiel Teilnahme

I. Allgemeines
(1) Die Rießland Hotel und Gastronomie GmbH (nachfolgend stellvertretend Soloplan City Resort genannt) veranstaltet zur Neueröffnung des Soloplan City Resorts ein Gewinnspiel. Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel, deren Durchführung und Abwicklung, richten sich nach den folgenden Bestimmungen.
(2) Der Teilnehmer erkennt diese Teilnahmebedingungen durch Teilnahme am Gewinnspiel an.
(3) Das Gewinnspiel wird durch das Soloplan City Resort veranstaltet und steht in keiner Verbindung zu Instagram. Dies bedeutet, das Instagram das Gewinnspiel weder sponsort, unterstützt oder organisiert.

II. Teilnahmeberechtigung
(1) Teilnahmeberechtigt sind alle unbeschränkt geschäftsfähigen Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(2) Sämtliche Mitarbeiter des Soloplan City Resorts sind von der Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind ferner gewerbliche Nutzer und nicht natürliche Personen, insbesondere sogenannte Gewinnspiel-Eintragsservices, Gewinnspielvereine oder automatisierte Dienste.
(3) Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder im Rahmen der Teilnahme falsche Angaben gemacht haben oder sich unlauter einen Vorteil verschafft haben, können vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden. Daneben behält sich das Soloplan City Resort das Recht vor, unberechtigten Teilnehmern auch nachträglich Gewinne abzuerkennen und zurückzufordern.
(4) Ein Verstoß liegt insbesondere auch vor, wenn der Teilnehmer Kommentare postet, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühlt verstoßen. In diesen Fällen behalten wir es uns auch vor, den jeweiligen Kommentar umgehend zu löschen und den Teilnehmer zu sperren.

III. Teilnahme am Gewinnspiel
(1) Die Teilnahme ist kostenlos.

(2) Teilnahmeberechtigte können am Gewinnspiel teilnehmen, indem Sie

  • @soloplancityresort auf Instagram abonnieren und
  • den Beitrag liken

(3) Der Kommentar ist bis zur Auswahl des Gewinners zu belassen.
(4) Teilnahmeschluss ist um 23:59 Uhr des 10.09.2021.

IV. Gewinnbenachrichtigung
(1) Die Gewinne wird nach Teilnahmeschluss unter allen Teilnehmern verlost. Die Gewinner werden unter allen Teilnehmer-Kommentaren, die unter dem Beitrag eingegangen sind, per Zufallsprinzip ermittelt und via „privater Nachricht“ auf Instagram über den Gewinn informiert.
(2) Die Ermittlung der Gewinner erfolgt vorbehaltlich einer berechtigten Teilnahme nach den Ziffern II bis V. Die Bekanntgabe des Gewinners erfolgt ohne Gewähr.
(3) Sollten sich die Gewinner innerhalb von 5 Werktagen nach Benachrichtigung nicht melden und den Gewinn annehmen, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn.

(4) Ein Anspruch auf Barauszahlung des Gewinns besteht nicht. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Ein Umtausch sowie Mängelgewährleistungsrechte bezüglich des Gewinns sind ausgeschlossen.

V. Datenschutz
§ 1 Information über die Erhebung personenbezogener Daten
Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist: Rießland Hotel und Gastronomie GmbH Im Oberwang 4 87439 Kempten Phone: +49 15116056165 E-Mail: michael-riessland@web.de vertreten durch den Geschäftsführer Michael Rießland

 

  • 2 Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen unseres Gewinnspiels
    (1) Zur Teilnahme am Gewinnspiel und zur Mitteilung des Gewinns erheben wir folgende Daten:
  • Vor- und Nachname
  • Profilname bei Instagram
  • Angabe der Freunde/der Freundinnen

Dies sind Pflichtangaben. Diese dienen zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels sowie zur Prüfung der Richtigkeit der Daten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO.

(2) Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Die Daten werden demnach gelöscht, sobald der Gewinner den Gewinn entgegengenommen und die Gewinner veröffentlicht worden sind.
(3) Sie können jederzeit den Widerruf betr. der freiwilligen Daten erklären, indem Sie uns eine E-Mail an michael-riessland@web.de senden.

§ 3 Ihre Rechte
(1) Sie haben das Recht, vom Soloplan City Resort jederzeit über die zu Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DS-GVO) Auskunft zu verlangen. Dies betrifft auch die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die diese Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung.
(2) Zudem haben Sie das Recht, unter den Voraussetzungen des Art. 16 DS-GVO die Berichtigung und/oder unter den Voraussetzungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung und/oder unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen.
(3) Ferner können Sie unter den Voraussetzungen des Art. 20 DS-GVO jederzeit eine Datenübertragung verlangen.
(4) Soweit die Datenerhebung auf einer Einwilligung beruht, haben Sie ferner das Recht, diese jederzeit zu widerrufen. In diesem Fall entfernen bzw. anonymisieren wir Ihre Daten, soweit uns dies möglich und zumutbar ist.
(5) Alle Informationswünsche, Auskunftsanfragen, Widerrufe oder Widersprüche zur Datenverarbeitung richten Sie bitte per E-Mail oder via Telefax/Post an den Verantwortlichen oder an den Datenschutzbeauftragten gem. § 1.
(6) Für nähere Informationen verweisen wir auf den vollständigen Text der DS-GVO. Ferner haben Sie die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde über datenschutzrechtliche Sachverhalte zu beschweren. Die für uns zuständige Behörde ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 27, 91522 Ansbach.


VI. Haftungsausschluss
(1) Mit der Teilnahme stellt der Teilnehmer Instagram von jeglicher Haftung frei.
(2)  haftet nicht für einen verloren gegangenen, beschädigten oder verspätet zugegangenen Gewinn, insbesondere sind Gewährleistungsansprüche bei Sach- und/oder Rechtsmängel ausgeschlossen.
(3) Schadensersatzansprüche gegen Rießland Hotel und Gastronomie GmbH sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, Rießland Hotel und Gastronomie GmbH, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Rießland Hotel und Gastronomie GmbH nur, wenn eine für die Erreichung des Vertragszwecks wesentliche Vertragspflicht durch Rießland Hotel und Gastronomie GmbH, seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde.
(4) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht im Falle von Schadenersatzansprüchen, die aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder einem arglistigen Verschweigen von Mängeln seitens der Rießland Hotel und Gastronomie GmbH resultieren.
(5) Soweit Rießland Hotel und Gastronomie GmbH für leichte Fahrlässigkeit haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt
(6) Der Haftungsausschluss gilt auch für die mit Rießland Hotel und Gastronomie GmbH verbundenen Unternehmen sowie für eine persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Gesellschafter und Erfüllungsgehilfen von Rießland Hotel und Gastronomie GmbH und/oder der mit Rießland Hotel und Gastronomie GmbH verbundenen Unternehmen.

VII. Jederzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Rießland Hotel und Gastronomie GmbH kann zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen das Gewinnspiel abbrechen oder beenden. Von diesem Recht kann Rießland Hotel und Gastronomie GmbH insbesondere dann Gebrauch machen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aus technischen (bspw. Computervirus, Manipulation) oder rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung durch Instagram) nicht mehr möglich sein sollte. Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bei vorzeitiger Beendigung des Gewinnspiels sind hierbei ausgeschlossen.

VIII. Abschlussbestimmungen
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Diese Teilnahmebedingungen sowie alle sich daraus ergebenden Rechtsverhältnisse unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hat der Teilnehmer in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten Kempten. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.